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Coming out

 

 

Coming out bedeutet einmal, sich gegenüber dir selbst bewusst zu werden, was deine Sexualität ist, das ist das innere Coming Out. Außerdem heißt es auch, deinem Umfeld davon zu erzählen, dass ist das äußere Coming Out. Wichtig ist hierbei der Unterschied zwischen Coming Out, also ein selbstbestimmtes Öffnen der Sexualität gegenüber

anderen und dem Outing, was durch andere Personen

passiert. Das ist ein absolutes Tabu! Jede*r sollte selber

bestimmen können, wem und wann er*sie sich anvertrauen

möchte. Lass dir dabei Zeit bis du dir wirklich sicher bist,

mit deiner Sexualität, ein Prozess, der manchmal Jahre

dauern kann. Suche dir am Anfang Menschen, den du

vertraust, am besten tastest du dich erst mal vorsichtig

vor, wie die Menschen in deinem Umfeld zu dem Thema

Sexualität stehen. Denn leider ist dieses in der Gesellschaft teilweise noch nicht

so toleriert, wie es sollte. Du solltest deinem Umfeld am besten erstmal erklären, was deine Sexualität überhaupt bedeutet, denn viele, vor allem ältere Menschen, können mit Begriffen wie Transgender oder Asexuell nichts anfangen und könnten deswegen zunächst                                    überfordert wirken. Versuche dich in ihre Lage zu versetzen und lasse ihnen                                     etwas Zeit. Wenn du niemanden hast, dem du dich anvertrauen kannst,                                  findest du im Internet einige Hilfetelefone, bei denen du anonym anrufen und                     über deine Probleme reden kannst.

 

Wenn dich dir andersherum jemand anvertraut und offen über seine Sexualität spricht ist es wirklich wichtig, dass du der Person das Gefühl gibst, dass du sie immer noch genauso magst wie vorher, denn das ist oft die größte Angst.

 

Es wird immer einige Menschen geben, die ein Problem mit deiner Sexualität haben werden, da solltest du dir überlegen, ob du diese wirklich in deinem Leben haben möchtest. Wenn dich jemand auf Grund deiner Sexualität oder deines Geschlechts beleidigt oder sogar gewalttätig wird, geh auf jeden Fall zur Polizei, denn dies ist strafbar, was man sogar im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 nachlesen kann. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

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